Weniger Papierkram. Mehr Zeit für dein Geschäft.

Einnahmen und Ausgaben.
Einfach im Blick.

Rechnungen schreiben, Belege und Zahlungen erfassen und deine EÜR vorbereiten. Für Selbstständige, die die Kleinunternehmerregelung nutzen – egal, ob du gerade startest oder schon länger selbstständig bist.

Rechnung erstellen Das kannst du damit erledigen

Schritt 1 von 5

Tätigkeit anmelden

Du meldest deine Tätigkeit bei der Gemeinde (Gewerbe) oder beim Finanzamt (freier Beruf) an. Das geht oft online und dauert nicht lange.

So geht die Anmeldung
Alle Schritte ansehen
  1. ○ Tätigkeit anmelden
  2. ○ Fragebogen vom Finanzamt ausfüllen
  3. ○ Erste Rechnung schreiben
  4. ○ Einnahmen und Ausgaben aufschreiben
  5. ○ Rechnungen sicher aufbewahren

Für deinen Alltag

Der Papierkram, der zu deinem Geschäft gehört

01 Rechnungen schreiben Erstelle Rechnungen passend zu deiner Tätigkeit und deiner Umsatzsteuer-Regelung.
02 Belege und Zahlungen erfassen Halte fest, was du einnimmst und für dein Geschäft ausgibst.
03 EÜR vorbereiten Stelle Einnahmen und Ausgaben übersichtlich zusammen und bereite deine EÜR vor.

Einfach gehalten, damit du weniger Zeit mit dem Papierkram und mehr Zeit mit deinem Geschäft verbringst.

Einfach erklärt

Musst du jeden Tag komplizierte Buchhaltung machen?

Nein. Du musst deine geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben festhalten und die Belege aufbewahren. Wenn du deinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln darfst, stellst du dafür am Jahresende deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Das ist viel einfacher als eine doppelte Buchführung mit Bilanz.

Im Alltag wird das oft „Buchhaltung“ genannt. Gemeint ist hier aber vor allem: Rechnungen und Belege sammeln und Einnahmen und Ausgaben übersichtlich erfassen. Wenn du eine EÜR machen darfst, musst du normalerweise nicht jeden Vorgang doppelt auf Konten buchen und eine Bilanz erstellen.

Manche Buchhaltungsprogramme zeigen trotzdem Konten oder Kontonummern an, zum Beispiel aus einem Kontenrahmen wie SKR03. Das Programm nutzt diese oft, um Einnahmen und Ausgaben einzuordnen. Das allein bedeutet nicht, dass du eine doppelte Buchführung machen musst.

Wenn du allein ein kleines Geschäft führst oder freiberuflich arbeitest, kannst du deinen Gewinn meistens mit einer EÜR berechnen: Du ziehst deine geschäftlichen Ausgaben von deinen Einnahmen ab. Für die meisten kleinen Einzelunternehmen und Freiberufler ist das der übliche Weg – auch, wenn sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.

Es gibt aber Ausnahmen. Ein Einzelunternehmen kann zum Beispiel zu groß werden, sodass das Finanzamt eine aufwendigere Buchführung mit Bilanz verlangt. Und eine GmbH muss grundsätzlich eine Bilanz erstellen. Sie kann trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllt: Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer und entscheidet nicht darüber, ob du eine EÜR machen darfst. Die EÜR wird normalerweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung ans Finanzamt geschickt.

Eine Person, ein Geschäft

Was ist ein Einzelunternehmen?

Wenn du allein ein Gewerbe startest, führst du meistens ein Einzelunternehmen. Das ist keine besondere Umsatzsteuer-Regel: Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer; „Einzelunternehmen“ bedeutet, dass du allein Inhaber bist. Auch Freiberufler können allein selbstständig sein.

Wichtig: Als Einzelunternehmer haftest du grundsätzlich auch mit deinem Privatvermögen für geschäftliche Schulden. Überlege deshalb, welche Risiken deine Tätigkeit mit sich bringt.

Gut zu wissen

Die Kleinunternehmerregelung – kurz erklärt

Du schreibst Rechnungen ohne Umsatzsteuer und zahlst diese Steuer nicht ans Finanzamt. Dafür bekommst du die Umsatzsteuer auf geschäftliche Einkäufe nicht zurück. Mehr dazu – mit Beispielen

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