Vorteile der Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Wahlmöglichkeit bei der Umsatzsteuer – keine Rechtsform und keine eigene Art, ein Geschäft zu gründen.
Was bedeutet die Regelung für dich?
Du schreibst deinen Kundinnen und Kunden Rechnungen ohne Umsatzsteuer. Das ist die Steuer, die Unternehmen sonst auf ihre Verkäufe aufschlagen und ans Finanzamt weitergeben. Dein Preis kann dadurch für Privatkundinnen und Privatkunden günstiger sein.
Dafür bekommst du die Umsatzsteuer auf geschäftliche Einkäufe nicht zurück. Kaufst du zum Beispiel einen Computer für dein Geschäft, zahlst du die Umsatzsteuer darauf selbst.
Ein Beispiel: Du kaufst ein Software-Abo oder Online-Werbung bei einem Unternehmen, das nicht in Deutschland sitzt. Wenn auf der Rechnung keine deutsche Umsatzsteuer steht, musst du möglicherweise selbst Umsatzsteuer dafür ans Finanzamt zahlen. Die Kleinunternehmerregelung schützt nicht automatisch vor dieser Pflicht.
Das wird einfacher
- Rechnungen ohne Umsatzsteuer: Du schlägst deinen Kundinnen und Kunden keine Umsatzsteuer auf.
- Weniger Steuerformulare: Im normalen Alltag musst du keine regelmäßigen Meldungen zur Umsatzsteuer abgeben. Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, wenn du ein Software-Abo oder Online-Werbung von einem ausländischen Unternehmen kaufst und die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer erhältst. Dann musst du die Steuer unter Umständen selbst berechnen, melden und bezahlen.
- Einfache Gewinnübersicht: Viele Selbstständige können ihre Einnahmen und Ausgaben einfach gegenüberstellen. Diese Übersicht heißt Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
- Einfachere Preise: Besonders für Privatkundinnen und Privatkunden kann ein Preis ohne zusätzlichen Steuerbetrag attraktiv sein.
Das solltest du wissen
Auf deine Rechnung gehört ein kurzer Hinweis, warum keine Umsatzsteuer berechnet wird. Ein Beispiel dafür ist: „Für diese Leistung gilt die Kleinunternehmerregelung.“
Deine Einnahmen dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten: im letzten Jahr höchstens 25.000 €, in diesem Jahr höchstens 100.000 €. Bei einer Neugründung gelten besondere Regeln.
Was Selbstständige außerdem wissen sollten
Du kannst bei der Gründung wählen
Wenn du die Voraussetzungen erfüllst, kannst du bei der Gründung die Kleinunternehmerregelung nutzen. Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, bekommst aber die Steuer auf geschäftliche Einkäufe nicht zurück. Du kannst dich auch dagegen entscheiden und Umsatzsteuer berechnen. Diese Entscheidung bindet dich grundsätzlich mindestens fünf Jahre. Überlege, was besser passt – zum Beispiel, ob du am Anfang viele teure Anschaffungen planst.
Einkommensteuer: Es zählt vor allem dein Gewinn
Dein Gewinn ist das Geld, das nach Abzug deiner Geschäftskosten übrig bleibt. Für die Einkommensteuer zählt vor allem dieser Gewinn – nicht alles Geld, das deine Kundinnen und Kunden zahlen (dein Umsatz).
Es gibt einen steuerfreien Grundbetrag, den sogenannten Grundfreibetrag. Er gilt für alle Menschen, nicht nur für Kleinunternehmer, und wird jedes Jahr neu festgelegt. 2026 beträgt er 12.348 € für eine Person. Wenn dein Gewinn und andere zu berücksichtigende Einkünfte insgesamt niedrig genug sind, zahlst du möglicherweise keine Einkommensteuer. Für eine erste Orientierung kannst du deinen Gewinn mit dem Grundfreibetrag vergleichen; andere Einkünfte und Abzüge können das Ergebnis verändern.
Krankenversicherung: Es gibt einen Mindestbeitrag
Wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist, kann die Krankenkasse einen Mindestbeitrag berechnen, auch wenn dein Gewinn niedrig ist. Dafür gibt es eine gesetzliche Rechengröße: 2026 wird der Beitrag mindestens so berechnet, als hättest du 1.318,33 € im Monat an beitragspflichtigen Einnahmen. Das ist kein Geld, das du wirklich verdient hast. Zur Krankenversicherung kommt außerdem die Pflegeversicherung hinzu.
Der Mindestbetrag kann sich jedes Jahr ändern. Wie viel du zahlst, hängt auch von deiner Krankenkasse und deiner persönlichen Situation ab. Die private Krankenversicherung berechnet ihre Beiträge anders.
GKV oder private Krankenversicherung?
Selbstständige brauchen eine Kranken- und Pflegeversicherung. Ob du gesetzlich oder privat versichert sein kannst, hängt von deiner Situation ab. Bei einer privaten Versicherung sinkt der Beitrag nicht automatisch, wenn dein Gewinn sinkt. Vergleiche deshalb Kosten und Leistungen sorgfältig, bevor du dich entscheidest oder wechselst.
Quellen
- Gesetzliche Regeln zur Kleinunternehmerregelung
- Wann du Umsatzsteuer für eine Leistung aus dem Ausland selbst zahlen musst
- Wann eine Umsatzsteuer-Meldung trotzdem nötig sein kann
- Welche Angaben auf eine Kleinunternehmer-Rechnung gehören
- BMF: Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
- So berechnet sich die Einkommensteuer
- Aktuelle Rechengrößen der gesetzlichen Krankenversicherung
- Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Beiträge zur privaten Krankenversicherung
- Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte Details im Zweifel beim Finanzamt oder bei einer Steuerberatung klären.