Gewerbeanmeldung: So füllst du sie aus
Eine Gewerbeanmeldung ist ein Formular, mit dem du der Gemeinde sagst, dass du ein Gewerbe startest. Hier siehst du, welche Angaben bei einer Gewerbeanmeldung gefragt werden. Das Formular sieht je nach Gemeinde etwas anders aus; oft kannst du es online ausfüllen.
Gewerbe oder freier Beruf?
Wenn du ein Gewerbe startest, meldest du es bei deiner Gemeinde an. Wenn du einen freien Beruf ausübst, brauchst du keine Gewerbeanmeldung. Stattdessen meldest du deine Tätigkeit beim Finanzamt – meistens mit einem Online-Formular in ELSTER. Das solltest du grundsätzlich innerhalb eines Monats nach dem Start tun.
Nicht immer ist klar, ob eine Tätigkeit als Gewerbe oder freier Beruf gilt. Das entscheidet sich danach, was du tatsächlich machst – nicht danach, welchen Namen du deiner Tätigkeit gibst. Das Finanzamt prüft die Einordnung. Wenn du beides machst, beschreibe die Tätigkeiten getrennt.
- Für einen freien Beruf zahlst du keine Gewerbesteuer und wirst nicht allein deshalb Mitglied der IHK.
- Je nach Beruf kann es trotzdem eine Berufskammer oder besondere Regeln geben.
- Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatzsteuer. Sie entscheidet nicht, ob du ein Gewerbe oder einen freien Beruf hast.
Was bedeutet Einzelunternehmen?
Wenn du allein ein Gewerbe startest, führst du meistens ein Einzelunternehmen. Das sagt, dass du allein Inhaber bist. Es ist nicht dasselbe wie die Kleinunternehmerregelung: Diese betrifft nur die Umsatzsteuer. Auch Freiberufler können allein selbstständig sein.
Als Einzelunternehmer haftest du grundsätzlich persönlich – also auch mit deinem Privatvermögen – für geschäftliche Schulden. Informiere dich über mögliche Risiken, bevor du startest.
Einfache Buchführung oder doppelte Buchführung?
Du musst Einnahmen und Ausgaben festhalten und Belege aufbewahren. Das wird im Alltag oft Buchhaltung genannt. Es bedeutet aber nicht automatisch, dass du doppelte Buchführung machen oder eine Bilanz erstellen musst. Wenn du deinen Gewinn mit einer EÜR ermitteln darfst, stellst du dafür Einnahmen und Ausgaben gegenüber. Normalerweise musst du dafür nicht jeden Vorgang doppelt auf Buchhaltungskonten buchen.
Manche Programme zeigen Kontonummern oder einen Kontenrahmen wie SKR03 an. Das kann dabei helfen, Einnahmen und Ausgaben zu sortieren. Eine solche Sortierung allein heißt noch nicht, dass du doppelte Buchführung machen musst.
Wenn du allein ein kleines Geschäft führst oder freiberuflich arbeitest, kannst du deinen Gewinn meistens mit einer EÜR berechnen: Du ziehst deine geschäftlichen Ausgaben von deinen Einnahmen ab. Für die meisten kleinen Einzelunternehmen und Freiberufler ist das der übliche Weg – auch, wenn sie die Kleinunternehmerregelung nutzen.
Es gibt aber Ausnahmen. Ein Einzelunternehmen kann zum Beispiel zu groß werden, sodass das Finanzamt eine aufwendigere Buchführung mit Bilanz verlangt. Und eine GmbH muss grundsätzlich eine Bilanz erstellen. Sie kann trotzdem die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn sie deren Voraussetzungen erfüllt: Die Regelung betrifft nur die Umsatzsteuer und entscheidet nicht darüber, ob du eine EÜR machen darfst. Die EÜR wird normalerweise mit der Einkommensteuererklärung ans Finanzamt geschickt.
Was müssen Freiberufler aufschreiben und abgeben?
Auch Freiberufler müssen aufschreiben, was sie einnehmen und wofür sie Geld ausgeben, und ihre Steuererklärungen abgeben. Viele können dafür eine einfache Übersicht nutzen: die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (kurz EÜR). Dabei werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Die EÜR wird normalerweise mit der Steuererklärung ans Finanzamt geschickt. Die Kleinunternehmerregelung ändert daran nichts.
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, muss im normalen Alltag keine regelmäßigen Umsatzsteuer-Meldungen abgeben. Eine Ausnahme kann zum Beispiel sein, wenn du ein Software-Abo oder Online-Werbung bei einem Unternehmen kaufst, das nicht in Deutschland sitzt, und die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer erhältst. Dann musst du die Umsatzsteuer unter Umständen selbst berechnen, melden und bezahlen. Rechnungen und Einnahmen musst du weiterhin ordentlich festhalten.
Das brauchst du
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausweis mit Meldebescheinigung, falls die Adresse fehlt)
- Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: die entsprechende Erlaubnis
- Die Gebühr (meist 15 bis 65 Euro, je nach Gemeinde)
Die wichtigsten Angaben im Formular
Die genaue Reihenfolge und Bezeichnungen können je nach Gemeinde leicht abweichen. Die Formulare aus Geestland und Cuxhaven zeigen aber dieselben Kernfelder.
| Feld | Was du eintragen solltest |
|---|---|
| Was möchtest du melden? | Bei einem neuen Gewerbe „Neugründung“. Änderungen meldest du als „Ummeldung“, die Aufgabe als „Abmeldung“. |
| Startdatum | Das Datum, an dem du tatsächlich mit dem Gewerbe beginnst. |
| Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsname | Deine persönlichen Angaben wie im Ausweis. Bei Abweichungen vom Geburtsnamen nur den Geburtsnamen eintragen. |
| Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit | Bitte exakt laut Personalausweis oder Reisepass eintragen. |
| Wohnadresse | Deine Anschrift, Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. In vielen Formularen ist das die Hauptwohnung oder die Adresse der Betriebsstätte. |
| Name deines Geschäfts | Als Einzelperson gibst du deinen eigenen Namen an. Einen zusätzlichen Geschäftsname kannst du ergänzen. |
| Betriebsstätte | Die Adresse, von der aus du arbeitest. Das kann auch deine Wohnadresse sein, wenn dort das Geschäft geführt wird. |
| Was machst du? | Beschreibe deine Arbeit konkret, zum Beispiel „Webseiten erstellen und IT-Beratung“. Wenn du später deutlich andere Arbeit aufnimmst, kann eine Ummeldung nötig sein. |
| Weitere Inhaber oder Vertreter | Dieses Feld betrifft vor allem Firmen mit mehreren Inhabern oder einer gesetzlichen Vertretung. Folge den Hinweisen auf deinem Formular. |
| Ist eine öffentliche Stelle beteiligt? | Kreuze an, ob zum Beispiel eine Gemeinde oder andere öffentliche Stelle am Betrieb beteiligt ist. |
| Kontakt | Telefon, E-Mail und ggf. Internetseite. Diese Felder sind in der Praxis oft optional oder ergänzend. |
Nach der Anmeldung
Nach der Anmeldung fragt das Finanzamt nach deinem Geschäft. Dafür füllst du in ELSTER einen Fragebogen aus. Dort schätzt du zum Beispiel, wie viel du einnehmen und verdienen wirst.
In diesem Fragebogen kannst du auch wählen: Möchtest du die Kleinunternehmerregelung nutzen? Dann schreibst du Rechnungen ohne Umsatzsteuer, bekommst aber die Umsatzsteuer auf geschäftliche Einkäufe nicht zurück. Wenn du stattdessen Umsatzsteuer berechnest, bindet dich diese Entscheidung grundsätzlich mindestens fünf Jahre. Die Wahl ist nur möglich, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Ummeldung und Abmeldung
Änderungen musst du der Gemeinde melden, z. B. neue Adresse, geänderte oder zusätzliche Tätigkeit oder geänderter Firmenname. Das ist reine Routine: ein kurzes Formular („Gewerbe-Ummeldung“), meist mit geringer Gebühr. Auch die Aufgabe des Gewerbes wird mit einem eigenen Formular („Gewerbe-Abmeldung“) angezeigt.
Quellen
- BMWK-Existenzgründungsportal: Als Freiberuflerin oder Freiberufler anmelden
- BMWK-Existenzgründungsportal: Einzelunternehmen und persönliche Haftung
- § 4 Einkommensteuergesetz: Gewinnermittlung mit EÜR
- § 141 Abgabenordnung: Buchführungspflicht bei bestimmten Größen
- § 138 Abgabenordnung (AO)
- § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG)
Stand Oktober 2026. Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte prüfe Formular und Gebühr bei deiner Gemeinde.