Musst du eine E-Rechnung ausstellen?
Nein. Das gilt dauerhaft (§ 34a UStDV). Die Pflicht, die ab 2027 und 2028 greift, betrifft nur Unternehmen, die Umsatzsteuer ausweisen. Du kannst eine E-Rechnung freiwillig erstellen. Eine normale PDF- oder Papierrechnung bleibt für dich erlaubt.
Empfangen musst du E-Rechnungen aber können, zum Beispiel per E-Mail.
Weiteres zur E-Rechnung in der Hilfe