Anlagegut erfassen

Erfasse hier ein Gerät, das vollständig dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.

Gerät und Anschaffung

Als Kleinunternehmer einschließlich bezahlter Umsatzsteuer und Nebenkosten. Bei einer Sacheinlage den steuerlich zulässigen Einlagewert angeben, nicht automatisch den damaligen Kaufpreis. Das Anlagegut muss vollständig dem Betriebsvermögen zugeordnet sein.
Nach der einschlägigen AfA-Tabelle bestimmen. Bei eingelegten gebrauchten Gütern die verbleibende Nutzungsdauer prüfen. Die lineare AfA wird ab dem Zugangsmonat gerechnet. Für eine abweichende AfA-Bemessungsgrundlage oder Methode die Jahresbeträge manuell vorgeben.
Höchstens 800 Euro; nur selbständig nutzbare, bewegliche, abnutzbare Güter. Der Sofortabzug berücksichtigt die steuerlichen Kosten inklusive nicht abziehbarer Steuer. Falls du für das Jahr einen Sammelposten gewählt hast, prüfe die einheitliche Behandlung; diese wird nicht automatisch verwaltet.

Die App bucht Abschreibungen und Einlagen automatisch. Den Kaufbetrag nicht zusätzlich als normale Betriebsausgabe erfassen. Sacheinlagen hier nicht noch einmal im Zahlungsbuch buchen. Bei Ratenzahlungen erfasse privat geleistete Zahlungen separat und trage hier keine bereits separat gebuchte private Kaufzahlung ein.

Private Mitnutzung

Nutzt du das Anlagegut auch privat, erfasse hier die Nutzung für jedes betroffene Jahr. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung ist kein Eintrag nötig. Eine Jahresangabe gilt für den Zeitraum, in dem das Anlagegut in diesem Jahr zum Betrieb gehört.

Wie wird die private Nutzung berücksichtigt?

Bei normalen Geräten, Möbeln und Software berechnet die App den privaten Anteil der regulären Abschreibung aus deinem Nutzungsanteil. Der Buchwert und die volle Abschreibung bleiben im Anlageverzeichnis erhalten; der Privatanteil wird in der EÜR automatisch gegengerechnet. Dafür keine weitere Sach- oder Nutzungsentnahme buchen.

Laufende Kosten wie Telefon, Reparaturen und Strom erfasst du weiterhin als Betriebsausgaben mit ihrem jeweiligen betrieblichen Anteil. Sie werden hier nicht nochmals aufgeteilt. Für Fahrzeuge, Grundstücke, Sonderabschreibungen und weitere Sonderfälle verwende einen fachlich ermittelten Jahreswert; bereits anderweitig berücksichtigte Privatanteile darin nicht doppelt ansetzen.

Das Anlagegut muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Bei der erstmaligen Zuordnung gehört es mit weniger als 10 % betrieblicher Nutzung grundsätzlich ins Privatvermögen; bei 10 bis 50 % ist die Zuordnung gesondert zu klären. Eine spätere Änderung des Nutzungsanteils bedeutet für sich allein keine Entnahme. Eine bloße private Mitnutzung ist keine dauerhafte Entnahme.

Abschreibung für einzelne Jahre anpassen (bei Bedarf)

Ein Jahresbetrag ersetzt die automatische AfA für dieses Jahr. Bei manueller Abschreibung musst du jeden Jahresbetrag selbst bestimmen. Für Sonderabschreibungen wähle die manuelle Methode und berücksichtige den Begünstigungszeitraum sowie die anschließende Restwert-AfA. Sonderabschreibungen werden zusätzlich abgezogen. Gib nur gesetzlich zulässige, fachlich geprüfte Beträge an. Bei bereits früher angeschafften Gütern erfasse auch abweichende Vorjahresbeträge, damit die Buchwerte stimmen.

Anlagegut verkauft, dauerhaft privat übernommen oder entsorgt?
Bei Privatentnahme in der Regel der Teilwert, nicht der Restbuchwert. Die App bucht Einnahme und Entnahme automatisch.
Bei nicht abschreibbaren Gütern wird der Restbuchwert erst mit Zufluss des Verkaufserlöses als Ausgabe berücksichtigt.

Bei Verkauf erfasse den tatsächlichen Zahlungseingang separat als „Erlöse / Entnahmen aus Anlagevermögen“. Der Restbuchwert wird hier automatisch abgezogen. Bei Privatentnahme keinen zusätzlichen Entnahmevorgang buchen. Abgangsmonat und Restbuchwert fließen in die Jahresrechnung ein.

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