Erfasse hier ein Gerät, das vollständig dem Betriebsvermögen zugeordnet ist.
Die App bucht Abschreibungen und Einlagen automatisch. Den Kaufbetrag nicht zusätzlich als normale Betriebsausgabe erfassen. Sacheinlagen hier nicht noch einmal im Zahlungsbuch buchen. Bei Ratenzahlungen erfasse privat geleistete Zahlungen separat und trage hier keine bereits separat gebuchte private Kaufzahlung ein.
Nutzt du das Anlagegut auch privat, erfasse hier die Nutzung für jedes betroffene Jahr. Bei ausschließlich betrieblicher Nutzung ist kein Eintrag nötig. Eine Jahresangabe gilt für den Zeitraum, in dem das Anlagegut in diesem Jahr zum Betrieb gehört.
Bei normalen Geräten, Möbeln und Software berechnet die App den privaten Anteil der regulären Abschreibung aus deinem Nutzungsanteil. Der Buchwert und die volle Abschreibung bleiben im Anlageverzeichnis erhalten; der Privatanteil wird in der EÜR automatisch gegengerechnet. Dafür keine weitere Sach- oder Nutzungsentnahme buchen.
Laufende Kosten wie Telefon, Reparaturen und Strom erfasst du weiterhin als Betriebsausgaben mit ihrem jeweiligen betrieblichen Anteil. Sie werden hier nicht nochmals aufgeteilt. Für Fahrzeuge, Grundstücke, Sonderabschreibungen und weitere Sonderfälle verwende einen fachlich ermittelten Jahreswert; bereits anderweitig berücksichtigte Privatanteile darin nicht doppelt ansetzen.
Das Anlagegut muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Bei der erstmaligen Zuordnung gehört es mit weniger als 10 % betrieblicher Nutzung grundsätzlich ins Privatvermögen; bei 10 bis 50 % ist die Zuordnung gesondert zu klären. Eine spätere Änderung des Nutzungsanteils bedeutet für sich allein keine Entnahme. Eine bloße private Mitnutzung ist keine dauerhafte Entnahme.
Ein Jahresbetrag ersetzt die automatische AfA für dieses Jahr. Bei manueller Abschreibung musst du jeden Jahresbetrag selbst bestimmen. Für Sonderabschreibungen wähle die manuelle Methode und berücksichtige den Begünstigungszeitraum sowie die anschließende Restwert-AfA. Sonderabschreibungen werden zusätzlich abgezogen. Gib nur gesetzlich zulässige, fachlich geprüfte Beträge an. Bei bereits früher angeschafften Gütern erfasse auch abweichende Vorjahresbeträge, damit die Buchwerte stimmen.
Bei Verkauf erfasse den tatsächlichen Zahlungseingang separat als „Erlöse / Entnahmen aus Anlagevermögen“. Der Restbuchwert wird hier automatisch abgezogen. Bei Privatentnahme keinen zusätzlichen Entnahmevorgang buchen. Abgangsmonat und Restbuchwert fließen in die Jahresrechnung ein.